Inklusion im Schulalltag

  • Durch das 9. Schulrechts-Änderungsgesetz ist eine Budgetierung der Stellenanteile für Sonderpädagogen an den Regelschulen eingetreten, d.h. nur Schulen mit „Gemeinsamem Lernen“  (Förderschwerpunkte LE, ES, SQ) erhalten diese Stellenanteile.
  • Auf Grund der Schülerstruktur ist unsere Schule keine Schule des "Gemeinsamen Lernens". 
    Daher ist gegenwärtig keine Lehrkraft der Förderschule für die Förderschwerpunkte LE (Lernen), ES (emotional-soziale Entwicklung) unf SQ (Sprache) bei uns tätig.

    Unsere Schule wird im Rahmen des inklusiven Unterrichts von einigen Kindern mit dem Förderschwerpunkt HK (Hören und Kommunikation) besucht. Diese Kinder werden ein Mal wöchentlich von einer Lehrkraft der Förderschule Hören und Kommunikation sonderpädagogisch gefördert.
  • Es besteht eine  Kooperation mit dem Förderzentrum Nord in Velbert und mit den Inklusionsfachberaterinnen des Kreises Mettmann, um eventuell vorhandenen Förderbedarfen auch unter den geänderten Bedingungen Rechnung zu tragen.

  • Das Kollegium erörtert die Aspekte der inklusiven Schulpädagogik und setzt Prioritäten für die Umsetzung im Sinne der Schulentwicklung.

In verschiedenen Fortbildungsmodulen hat das Kollegium folgene Aspekte zum Thema Inklusion erarbeitet.

 Rechtliche Grundlage

 UN – Konventionen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vom 13.12.2006 ( in Deutschland in Kraft seit dem 26.03.2009)

  • Alle Menschen haben gleiche Rechte.
  • Jeder Mensch muss gut behandelt werden.
  • Niemand darf diskriminiert werden.
  • Jeder Mensch soll die gleichen Chancen haben.
  • Jeder Mensch darf an der Gesellschaft teilhaben.
  • Jeder Mensch darf für sich selbst entscheiden.

Unser Verständnis einer inklusiven Schule

Unter einer inklusiven Schule verstehen wir eine Schule, die allen Kindern zugänglich ist und jedes Kind – unabhängig von seiner Herkunft, seinen Stärken und Schwächen aufnimmt und ihre Aufgabe darin sieht, die Kinde optimal und individuell in gemeinsamen Lerngruppen zu fördern.
Die Verschiedenheit der Schülerinnen und Schüler steht für uns im Vordergrund.
Wie Richard von Weizsäcker sagte: „Es ist normal, verschieden zu sein.“

Inklusion in Erziehung und Bildung bedeutet:

  • Die gleiche Wertschätzung aller Schülerinnen und Schüler sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
  • Die Steigerung der Teilhabe aller Schülerinnen und Schüler an Gemeinschaft in der Schule, Unterricht, Bildung und Kultur,
  • Abbau der Barrieren für Lernen und Teilhabe aller Schülerinnen und Schüler, insbesondere für solche mit erhöhtem oder sonderpädagogischem Förderbedarf,
  • Die Sichtweise, dass Unterschiede zwischen den Schülerinnen und Schülern Chancen für das gemeinsame Lernen bieten und nicht Probleme, die es zu überwinden gilt,
  • Die Betonung, Gemeinschaft auszubauen, Werte weiter zu entwickeln und Leistungen zu ermöglichen und zu fördern,
  • Ermöglichen wünschenswerter Entfaltungspotentiale anstatt frühzeitiger Zuschreibung einer Behinderung,
  • Die Anerkennung, dass alle Schülerinnen und Schüler ein Recht auf wohnortnahe Bildung und Erziehung haben.

Unser Weg zur inklusiven Schule

Ziele

  • Inklusive Kulturen entwickeln
  • Strukturen aufbauen, erproben, evaluieren und etablieren

Schritte zur Umsetzung

  • Die Weiterentwicklung der Strukturen und Praktiken, so dass sie besser auf die Vielfalt der Schülerinnen und Schüler mit Lern- und Entwicklungsbeeinträchtigungen in den Förderschwerpunkten Lernen, Emotionale und soziale Entwicklung und Sprache eingehen

Notwendige Rahmenbedingungen - Ausbau der finanziellen Ressourcen

  • Personelle Ressourcen
    • Erhöhung des Stundenanteils der Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen
    • Veränderung des Personalschlüssels für die Grundschullehrkräfte zur Gewährleistung individueller Förderung
    • Anrechnen der Beratungszeiten als Teil der Pflichtstunden für alle Beteiligten
  • Räumliche Ressourcen
    • Schaffen geeigneter räumlicher Gegebenheiten, die dem jeweiligen Förderbedarf entsprechen, zum Beispiel  Differenzierungsräume zur Diagnostik, zur Förderung in Kleingruppen
    • Sanitäre Räumlichkeiten zur Gewährleistung pflegerischer Notwendigkeiten
    • Bereitstellung von Besprechungsräumen
  • Sächliche Ressourcen
    • Bereitstellung geeigneter Lern- und Arbeitsmittel zur Förderung
    • Anschaffung notwendiger Hilfsmittel zur individuellen Förderung