1.    Allgemeine Vorbemerkungen

 Vertretungsfälle können eintreten bei

  • kurzfristigen Erkrankungen
  • längerfristigen Erkrankungen
  • Mutterschutz
  • Elternzeit
  • Beurlaubungen/Sonderurlaub
  • Abwesenheit bei Fortbildungen
  • Mitwirkung an AO-SF-Verfahren, anderen dienstlichen Aufgaben
  • Kein Unterricht möglich wegen äußerer Bedingungen (Schnee, Eis, Hitze, Kälte, Heizungsausfall….)

  2.    Ziele und Grundsätze

  • Sicherung des Unterrichts gemäß der Stundentafel der Ausbildungsordnung Grundschule
  • Verhinderung von Unterrichtsausfall und Sicherung der Unterrichtsqualität
  • Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Vertretungskonzeptes
  • Kinder, Kollegium und Eltern erfahren verlässliche Strukturen.
  • Anstreben einer zumutbaren und gerechten Verteilung von Mehrarbeit im Kollegium

3.    Formen des Vertretungsunterrichts

3.1 Kurzfristige Vertretungen (1 Tag bis 3 Tage)

Grundsätze

  • In den einzelnen Jahrgängen vertreten sich die jeweiligen Klassenlehrer(innen) bzw. Team-Lehrkräfte gegenseitig in der Klassenleitungsfunktion (siehe Übersicht „Stellvertretende Klassenleitung“).
  • Die Verantwortlichkeiten bezüglich der Unterrichts-und Fächerverteilung sind kollegiumsintern geregelt.
  • Es wird sichergestellt, dass die Kinder möglichst in allen Fächern Unterricht erhalten.

Auflösung der Doppelbesetzungen

  • Die Sicherung des Vertretungsunterrichts hat Priorität vor dem Förderunterricht in Doppelbesetzungen.
  • Die Doppelbesetzungen der ersten Schuljahre werden nach Möglichkeit nicht aufgehoben.

Aufteilen der Kinder nach einem festgelegten aktuellen Aufteilungsplan

  • Stundenweise Aufteilung einzelner Klassen, wenn sich keine andere Vertretungsmöglichkeit bietet.
  • Die Organisation ist kollegiumsintern geregelt.
  • Die 1. Klassen werden nach Möglichkeit nicht aufgeteilt.

Mehrarbeit der Lehrkräfte

  • Eine zumutbare und gerechte Verteilung der Mehrarbeitsstunden innerhalb des Kollegiums ist angestrebt.
  • Bereitschaftsstunde
    • Jede Lehrkraft des Kollegiums hat in der Woche eine Bereitschaftsstunde in einer Randstunde.
    • Sollte an einem Tag aktuell eine Kollegin/ein Kollege fehlen, übernimmt die Lehrkraft den Unterricht.

Unterrichtsausfall

  • Maßnahme für Ausnahmefälle, wenn mehrere Lehrkräfte ausfallen und ein Aufteilen der Kinder nicht mehr sinnvoll erscheint.
  • Sicherung der Stundentafel
  • Sicherung des Unterrichts in den Kernfächern (D, M, SU)
  • Vermeidung von Nachteilen für einzelne Klassen
  • Bei vorheriger Planungsmöglichkeit werden die Kinder durch Mitteilung an die Eltern früher nach Hause entlassen.
  • Die OGS- und Regenbogenkinder gehen bei früherem Schulschluss in die Betreuung.

3.2 Mittelfristige Vertretungen (ab 1 Woche)

  • Zur Sicherstellung des Unterrichts werden nach Möglichkeit Lehrkräfte eingesetzt, die für die Vertretungszeit kontinuierlich ein Unterrichtsfach unterrichten.
    Die stellvertretende Klassenleitung ist für die Verteilung von Elternbriefen und für die Koordination der Fächer und Inhalte verantwortlich.
  • Um den Ausfall der Klassenleitung für eine Klasse zu kompensieren, werden – wenn nötig – umlaufend andere Klassen aufgeteilt, bzw. deren Doppelbesetzungen teilweise aufgelöst.
  • Unterrichtsausfall (siehe 3.1)

3.3 Langfristige Vertretungen

  • Bei längerfristiger Erkrankung der Klassenlehrerin / des Klassenlehrers wird die stellvertretende Klassenleitung von einer Fachlehrkraft übernommen.
  • Bei längerfristiger Erkrankung einer Fachlehrkraft wird der Fachunterricht durch Fachlehrkräfte vertreten.
  • Umstellung des Stundenplanes
  • Die Schulleitung versucht nach Absprache mit dem Schulamt eine Vertretungslehrkraft zugewiesen zu bekommen (Abordnung, Versetzung, Neueinstellung), bzw. eine Vertretungsstelle im Internetportal „verena“ auszuschreiben.
  • Befristete Mehrarbeit von Lehrkräfte

3.4 Vertretung der Lehrerstunden in der OGS

  • Die OGS-Stunden werden im Vertretungsplan berücksichtigt
  • Wenn mehrere Lehrkräfte ausfallen, werden im Ausnahmefall nicht alle Lehrerstunden vertreten.

4.    Verantwortlichkeiten

4.1 Schulleitung

  • Siehe Ziele und Grundsätze (siehe 2.)
  • Transparenz herstellen gegenüber Lehrkräften, OGS und Eltern
  • Erstellung des Vertretungsplans
  • Bei mittel- und längerfristigem Vertretungsplan frühzeitige Information der Eltern
  • Kontaktaufnahme mit dem Schulamt (siehe 3.3 Langfristige Vertretungen)
  • Evaluation und Fortschreibung des Vertretungskonzeptes
  • Informationen und Listen werden aktuell gehalten.

4.2 Kollegium

  • Rechtzeitige Krankmeldungen
  • Informationen über Aktivitäten der Klasse weiterleiten
  • Kenntnisnahme des Vertretungsplans und des Aufsichtsplans
  • Inhaltliche Kontinuität des Vertretungsunterrichts (Unterrichtsinhalte) gewährleisten

4.3 Eltern

  • Elternpost lesen
  • Eventuelle Stundenplanänderungen berücksichtigen
  • Information über das Vertretungskonzept auf der Internet-Seite der Schule